Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplan
Gemäß §32 WPG (Wärmeplanungsgesetz) sind Betreiber eines Wärmenetzes dazu verpflichtet, diesen Fahrplan zu erstellen.
Hiermit zeigt die Ilmenauer Wärmeversorgung GmbH transparent und nachvollziehbar auf, dass die Entwicklung des Ilmenauer Fernwärmenetzes im Einklang mit den Zielen und Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes steht.










